Begriffserklärung Providerprivileg
Das Providerprivileg ist ein Begriff aus dem Online-Recht, bezeichnet aber eigentlich ein etwas grundlegenderes Konzept, nämlich dass der Überbringer (Bote, Provider) inhaltlich nicht für das Überbrachte (die Nachricht), die er übermittelt, aber nicht selbst erstellt, einstehen muss.